Paragraf 7

Plus 90
Komische Stimmung hier. Die laufen hier in Leintüchern herum und ziehen sich nur nackt aus, wenn es keine Alternative gibt. Und in der Sauna selbst sitzen sie eingehüllt in diesen Stoffen, fast wie Saudische Touristinnen in Florenz an heißen Sommertagen. Wie elendig sich das doch anfühlen muss und was sich da alles an Bakterien auf diesen dann durchgeschwitzten Tüchern findet. Hier riecht es nicht nach Eukalyptus sondern nach Schweiß! Nicht mit mir! Ich setze mich wie üblich oben in die linke Ecke der Sauna und schwitze nackt vor mich hin. Sollen sie mich nur blöd anschauen.

Plus 60
Kalt ist es nicht. Aber ich möchte anmerken, dass mich der Nackte dort oben links irritiert. Wir sind es gewöhnt, dass alle in Tücher gewickelt sind und nur geflüstert wird. Dieser eigenwillige Mann kommt herein, versucht nicht einmal seinen Penis zwischen den Holzlatten zu verstecken und redet laut drauf los. Mit wem weiß ich nicht, es redet niemand mit ihm. Er schwitzt, in der Sauna wird es kühler. Gibt es da kein Protokoll, dass dieser Schweinerei Abhilfe schafft?

Plus 50
Protokoll registriert eskalierenden Temperaturabfall. Ursache: Textile Verweigerung,
Plus 40
Ich fordere den Mann auf, sich in ein Tuch zu wickeln. Partout will er nicht.
Plus 30
Der Nackte empört sich: Saunen kühlen nicht durch Nacktheit. Es wird kühl, ich zeige auf das Thermometer.
Plus 20
Handtücher über Leintücher gewickelt. Sein textilfreier Widerstand bleibt ungebrochen. Mein Zureden zwecklos.
Plus 10
Zähne klappern. Paragraph 6 umgesetzt, Protokoll befolgt.

Null
Polizei trifft ein & verliest: Sie haben das Recht, sich anzuziehen. Textiler Ungehorsam kühlt die Sauna bedingungslos, thermische Ordnung wird zersetzt. Ihre Existenz wird gegen Sie verwendet.

Minus
Knie schlottern. Blaue Lippen. Saunagäste frieren, Schadenersatzforderung und Haftungen wahrscheinlich. Abführen!

§1
Zur Aufrechterhaltung der Betriebstemperatur ist jeder Bürger verpflichtet, zumindest seine Scham und 20 Prozent der unmittelbaren Umgebung ebendieser mittels textiler Barrieren zu verhüllen.

§2
Kommt es zu Verstößen gegen dieses Gesetz, tritt unmittelbar thermodynamische Angleichung ein. Die Umsetzung ist verpflichtend technisch zu gewährleisten.

§3
Eine Betriebsgenehmigung wird nur nach staatlich geprüfter Abnahme der technischen Vorrichtung erteilt.

§4
Die Durchsetzung der Verhüllungspflicht obliegt den Saunabetreibern. Die Durchschnittstemperatur der Sauna muss auf der Saunatür erkenntlich sein. Wird die Temperatur länger als 10 Minuten um 15 Prozent unterschritten, kann Schadenersatz gefordert werden.

§5
Bei Verletzungen oder gesundheitlichen Schäden aufgrund der Abkühlung haftet der Saunabetreiber. Widersetzt sich ein Besucher den Anordnungen des Betreibers, so kann dieser Zahlungen im Regress geltend machen und zurückfordern.

§6
Wenn Uneinsicht gegenüber diesem Gesetz das Gemeinwohl der Saunagemeinschaft gefährdet, ist die Exekutive unmittelbar zur Herstellung der öffentlichen Sitte und Ordnung herbeizurufen.

§7
Die Kausalität zwischen textiler Verhüllung und Betriebstemperatur ist wissenschaftlich nachgewiesen und rechtlich bindend. Anzweiflungen dieser Kausalität stellen eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar und unterliegen dem gleichen Strafkatalog wie textiler Ungehorsam.

Plus 95
Vorfall abgeschlossen & dokumentiert; Scham plus 20 Prozent zu 100 Prozent erfüllt. Betrieb wieder ungestört, Saunabetriebstemperatur erreicht.